Arbeitssicherheit

Der betriebliche Arbeitsschutz ist heute eine große Aufgabe für jeden Unternehmer. Der größer werdende Gestaltungsspielraum, aber auch die Verantwortung das Richtige zu tun, nehmen immer mehr zu.

Wir unterstützen Sie beim Aufbau Ihrer Arbeitsschutzorganisation, beraten zu einer effektiven Unterweisungs- und Schulungsstruktur, nehmen an Arbeitsschutzbesprechungen und Begehungen teil, werten Unfälle aus. Wir haben das Ziel, gemeinsam mit Ihnen, Ihre unternehmerischen Wünsche im Arbeitsschutz, hin zu einer sicheren Arbeitskultur und rechtssicheren Aufstellung Ihres Betriebes zu gestalten und langfristig sichere Arbeit zu ermöglichen.

 

Tätigkeiten nach ASiG (aus Arbeitssicherheitsgesetz)

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Hierzu gehören:

  • die Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen,
  • die Beschaffung von Arbeitsmitteln und Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
  • die Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
  • die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung,
  • die Beratung bei Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
  • die sicherheitstechnische Prüfung von Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme,
  • die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln vorzuschlagen,
  • die Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen und Maßnahmen zur Verhütung vorzuschlagen,
  • die Beschäftigten zu Unfall- und Gesundheitsgefahren schulen und bei der Aus- und Fortbildung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.

 

Betreuungsgrundlage DGUV Vorschrift 2:

Link zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung