Die Koordination für Arbeiten nach DGUV R 101-004 (ehemals BGR 128) und TRGS 524 ist als grundlegend bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen anzusehen. Hierbei handelt es sich um Bauarbeiten in Bereichen deren Verunreinigung mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen über die gesundheitlich unbedenkliche Grundbelastung hinausgehen. Solche Arbeiten können gemäß DGUV R 101-004 beispielsweise die Folgenden sein:
aus der DGUV R 101-004 entnommen
Werden Arbeiten in kontaminierten Bereichen von mehreren Auftragnehmern und gegebenenfalls auch deren Subunternehmern durchgeführt, hat der Auftraggeber zur Vermeidung möglicher gegenseitiger Gefährdung, zur Koordinierung und zur lückenlosen sicherheitstechnischen Überwachung der verschiedenen Arbeiten insbesondere im Hinblick auf stoffliche Gefährdungen eine Person als Koordinator schriftlich zu bestellen. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass diese Person in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Weisungsbefugnis gegenüber allen Auftragnehmern und deren Beschäftigten hat.
aus der DGUV R 101-004 entnommen
SCHÄCHTELE HSE - Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit
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