Die Richtlinie 2006/112/EG "Maschinenrichtlinie", national im Produktsicherheitsgesetz umgesetzt, harmonisiert europaweit die Anforderungen für ein hohes Niveau an Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Maschinen. Des Weiteren soll der freie Verkehr von Maschinen im EU-Binnenmarkt gewährleistet werden.
Für Hersteller einer Maschine ergeben sich die folgende Pflichten (aus RL 2006/12/EG Art. 5(1) ):
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Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) setzt in Deutschland die europäischen Anforderungen für Produkte die in den Markt zur Benutzung von Verbrauchern eingeführt oder eingebracht werden sollen um. Es enthält Informationsverpflichtungen der Behörden um zusammen mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Öffentlichkeit über von Produkten ausgehende Gefahren zu informieren. Es verpflichtet die zuständigen Behörden zur systematischen Marktüberwachung und dazu ein Konzept zur Marktüberwachung zu entwickeln. Dieses soll vor allem die folgenden Punkte abdecken:
Die frühzeitige Informationspflicht durch die Hersteller bzw. Einführer bei Hinweisen auf Gefahren ist ebenfalls ein zentrales Ziel des ProdSG. Hersteller bzw. Einführer und Händler von Verbraucherprodukten müssen weiter Anforderungen im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit beachten. Diese sind unter anderem:
SCHÄCHTELE HSE - Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit
Daniel Schächtele, Freier Sicherheitsingenieur
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