Aus der Betriebssicherheitsverordnung (letzte Novellierung im Juni 2015) ergibt sich die Anforderung Arbeitsmittel sicherheitstechnisch zu bewerten und Prüfumfänge sowie -fristen festzulegen.
Besonders beim Betrieb von Arbeitsmitteln wie Palettenregalen, Lagerbühnen sowie Voll- und Teilautomatischen Kommissionierregalen sind die Prüfungen nach DIN EN 15635 "Ortsfeste Regalanlagen aus
Stahl" und DGUV Regel 108-007 (ehemals BGR 234) vorgegeben.
Wir beraten Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, der Einrichtung eines Prüfmanagements und führen für Sie die jährliche Expertenprüfung mit umfangreichem Prüfbericht durch.